Die Mietkautionsversicherung gehört zu den Mietsicherheiten. Diese kann durch private und gewerbliche Mieter zur Besicherung von Mietverhältnissen abgeschlossen werden. Der Versicherer stellt nach Abschluss des Versicherungsvertrages eine Urkunde aus, aufgrund derer die Versicherungsgesellschaft Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis gegen Mieter in der maximalen Höhe der vereinbarten Kaution auf erstes Anfordern oder ohne „auf erstes Anfordern“ begleicht. „Auf erstes Anfordern“ bedeutet, dass es sich um eine Versicherung zur Stellung einer Kautionssicherheit für private Mietverhältnisse gemäß §551 BGB handelt – eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft auf erstes Anfordern unter Verzicht auf die Einreden, der Anfechtung, der Aufrechnung und der Vorausklage. Fordert der Vermieter vom Versicherer die Auszahlung der Kaution, wird der Mieter darüber informiert und kann innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch einlegen in Form eines liquiden Beweismittels. Der Mieter übergibt dem Vermieter die Bürgschaftsurkunde anstelle einer Barkaution, eines Kautionssparbuchs oder einer Bankbürgschaft. Die Versicherungsgesellschaft verlangt hierfür eine jährliche Prämie, deren Höhe von der Kautionssumme abhängt. Die Mietkautionsversicherung sichert als Ersatz alle Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis gegen den Mieter. Im Leistungsfall, also wenn die Versicherung an den Vermieter zahlen muss, ist die Versicherung berechtigt, geleistete Zahlungen vom Mieter oder einem anderen Bürgschaftsnehmer zurückzufordern.
Für den Mieter bildet der Abschluss einer Mietkautionsversicherung eine Alternative zur Zahlung einer Barkaution, zur Übergabe eines Kautionssparbuchs oder zur Beantragung einer Bankbürgschaft. Der Vorteil für den Mieter besteht darin, dass er die Kaution nicht in einer Summe aufbringen muss, welche im Regelfall drei Monatskaltmieten umfasst die im Voraus zu erbringen sind. Stattdessen zahlt er an den Anbieter der Mietkautionsversicherung eine jährliche Prämie und erhält dafür eine Bürgschaftsurkunde, die er seinem Vermieter aushändigt. Die Mietkautionsversicherung ist meist gültig ab Zustellung oder auch ab dem Datum der Übergabe an den Vermieter. Sie endet, wenn das Mietverhältnis erloschen ist und der Vermieter keine Ansprüche mehr hat. Das ausstellende Unternehmen haftet per selbstschuldnerischer Bürgschaft.
Für den Vermieter ist die Akzeptanz einer Mietkautionsversicherung freiwillig. Er kann auch auf eine andere Art der Kaution bestehen. Er darf nur dann die Mietkautionsversicherung nicht ablehnen, wenn er sich vor oder bei Vertragsabschluss mit einer Mietkautionsversicherung einverstanden erklärt hat. Zudem muss die Mietkautionsversicherung vom Vermieter akzeptiert werden, wenn diese im Mietvertrag aufgeführt ist. Dass der Mietvertrag keine Kaution durch eine Mietkautionsversicherung vorsieht, verstößt nicht gegen Treu und Glauben gem. §242 BGB.
Die Beantragung der Mietkautionsversicherung ist bei fast allen Anbietern per Internet, aber auch per Telefon möglich. Der vom Mieter ausgefüllte Antrag enthält neben seinen persönlichen Daten Informationen zum Mietobjekt, zur Kautionshöhe und zum Vermieter. Die Prüfung des Antrags durch die Versicherung umfasst auch eine Bonitätsprüfung des Mieters. Wird der Antrag des Mieters durch die Versicherung angenommen und kommt damit das Rechtsgeschäft zustande, wird die Bürgschaftsurkunde ausgestellt und versandt. Die Laufzeit beginnt je nach Anbieter mit Zustellung der Urkunde, innerhalb von 24 Stunden bei Abschluss oder auch mit dem Tag der Übergabe an den Vermieter.
Bei Einverständnis des Vermieters kann die Mietkautionsversicherung auch eingesetzt werden, um die bereits gezahlte Kaution eines laufenden Mietverhältnisses zu ersetzen und in Bargeld umzuwandeln. Dies kommt z.B. bei einem plötzlich auftretenden Finanzengpass des Mieters in Betracht. Der Vermieter zahlt dem Mieter in diesem Fall die Kaution gegen Übergabe der Versicherungsurkunde aus. Der Mieter kann über diese Barmittel frei verfügen und sie anderweitig einsetzen.
Onlineterminbuchung:
[ Ссылка ]
Bedarfsanalyse:
[ Ссылка ]
Homepage:
[ Ссылка ]
Versicherungsmakler
Nico Leikam
Im Reil 8d
55262 Ingelheim am Rhein
0170-2787835
leikam-versicherungsfachmann@gmx.de
Disclaimer:
Der Autor/Sprecher übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit,Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Verfasser, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Das Video stellt in keiner Art und Weise eine professionelle Beratung dar und ersetzt diese auch nicht.
Ещё видео!