3 Tipps um Betriebskosten nachträglich zu korrigieren. Jedes Jahr erstellt der Vermieter die Nebenkostenabrechnung für die Wohnung des Mieters. Die Betriebskostenabrechnung kann allerdings formelle und materielle Fehler enthalten. Was kann ein Vermieter unternehmen, wenn er eine falsche Nebenkostenabrechnung erstellt und dies erst nach Ablauf der Abrechnungsfrist von einem Jahr bemerkt? Unter welchen Bedingungen kann er dann die Betriebskostenabrechnung korrigieren und sein Geld bekommen? Kann er die erstellte Betriebskostenabrechnung einfach nachträglich korrigieren? Hier 3 Tipps, wie Vermieter doch noch an die verauslagten Betriebskosten kommen.
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▬ Inhalt ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
00:00 – Einleitung
00:18 – Verjährung der Betriebskosten: 3 Jahre
00:36 – Abrechnungsfrist: 1 Jahr – und dann?
01:08 – Fall: inhaltlicher Abrechnungsfehler
01:28 – Zugang der Betriebskostenabrechnung
01:57 – Nach Abrechnungsfrist: Fehler bemerkt
02:09 – Neue Abrechnung nach Fristende?
02:41 – Vergleich: innerhalb und außerhalb der Frist
03:39 – 1. Ausnahme: Vermieter hat Verspätung nicht zu verantworten
04:49 – 2. Ausnahme: Vermieter hat keine neue Adresse vom Mieter
05:27 – 3. Ausnahme: Fehler ist sofort für Mieter erkennbar
06:40 – Top Tipp zum Video
08:01 – Verabschiedung der Zuschauer
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3 Tipps um Betriebskosten nachträglich zu korrigieren | Tutorial
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