Der Mieter einer Wohnung in Stuttgart vereinbarte mit seiner Vermieterin die Aufhebung des Mietverhältnisses. Bei der Übergabe der Wohnung wurden alle vorhandenen Mängel in einem Übergabeprotokoll aufgelistet. Doch als die Vermieterin die Mietkaution von 800 Euro nicht auszahlen will, kam es zum Streit. Dieser Fall und zwei weitere, aktuelle Urteile werden hier vorgestellt.
––––– INHALT –––––
0:00 Intro
0:28 Mängel im Übergabeprotokoll
1:40 Mietpreisbremse nach Modernisierung aufgehoben?
3:23 Abrechnungsposten “Hausstrom” unzulässig
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Mängel im Übergabeprotokoll
Eine Vermieterin behält nach Beendigung des Mietverhältnisses die Kaution eines Mieters ein und bezieht sich dabei auf die im Übergabeprotokoll festgehaltenen Mängel. Hat der Mieter mit dem Übergabeprotokoll anerkannt, für den Schaden verantwortlich zu sein?
(Landgericht Stuttgart, Hinweisbeschluss vom 13.12.2021 - 4 S 150/21)
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Mietpreisbremse nach Modernisierung aufgehoben?
Umfassend modernisierte Wohnungen unterliegen nicht der Mietpreisbremse. Der BGH hat nun geklärt, welche Hinweispflichten Vermieter:innen bei der Erstvermietung nach einer Modernisierung haben.
(BGH, Urteil v. 18.5.2022, VIII ZR 9/22)
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Abrechnungsposten “Hausstrom” unzulässig
Ein Mieter hält den Posten "Hausstrom" seiner Nebenkostenabrechnung für unwirksam. Er verweigert die Zahlung. Der Vermieter erhebt daher Klage. Wer bekam Recht?
(Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 03.03.2022 - 48 C 320/20)
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