In diesem Video Nr.90 gibt es einen Faktencheck zur Insolvenz von ApoRed.
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Er wird in laufenden Verfahren keine Restschuldbefreiung erlangen. Dazu wäre ein eigener Insolvenzantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung erforderlich gewesen.
Wenn er noch Freunde hat, sollte ein Insolvenzplan mit Drittzahlung geprüft werden.
Ansonsten droht bei einem Strafurteil wegen Steuerhinterziehung die sog. Einziehung von Wertersatz über die Schadenssumme. Dagegen gibt es kein insolvenzrechtliches Instrument.
ApoRed hätte seit Insolvenzeröffnung auch die Möglichkeit eines Neustarts nach § 35 Abs.2 InsO. Das neue Unternehmen würde außerhalb des Insolvenzverfahrens wirtschaften.
Ulrich Horrion
Rechtsanwalt
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