RED WIDOW
Zena Vuurwerk
Kat. P1
Nem. 10g / 5Stk.
Pro Stk. 2,0g
0163-P1-5291
Sound pressure level: 120dB @15m
Manufacturer: Pirotecnia El Gato S.L Chelva, Valencia, Spain
Import: Original BVBA, Shoorstraat 7-9
3680 Maaseik, Belgien
Zusätzlich können in der Kategorie P1 technische Schallerzeuger an über 18-Jährige vertrieben werden. Diese dürfen auch andere pyrotechnische Sätze als Schwarzpulver enthalten, der Einsatz zu reinen Vergnügungszwecken ist allerdings nicht gestattet. Erwerb und Verwendung unterliegen keiner zeitlichen Beschränkung.
-Achtung: P1 Schallerzeuger sind kein Silvesterfeuerwerk. Aufgrund der größeren Schall- und Druckwirkung beträgt der Sicherheitsabstand mindestens 15 Meter. Bei Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes kann es zu Gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen. Die Aufgedruckte Anleitung unbedingt lesen und befolgen. Verwendung nur unter den Rechtlichen Bestimmungen der Kat P1. Die Verwendung ist für einen Zweck bestimmt, wo ein lauter Schall erzeugt werden muss (abwehr von gefährlichen Tieren, als Notsignal, Schallpegeltest etc.)
Technisches Feuerwerk ist die Bezeichnung für pyrotechnische Gegenstände, die für die Erzeugung von Showeffekten, sowie für andere technische Anwendungen, wie zum Beispiel im Modellbau, in Airbags und pyrotechnischen Gurtstraffern, oder zur Erzeugung von Warn- und Notsignalen gedacht sind. Sie werden in Deutschland in die Kategorien T1/P1 und T2/P2 unterteilt.
RechtlichesBearbeiten
DeutschlandBearbeiten
In Deutschland erhältliches technischen Feuerwerk muss ein Konformitätsnachweisverfahren durchlaufen und eine CE-Kennzeichnung aufweisen.[1] Darüber hinaus muss es eine Identifikationsnummer, welche von der BAM vergeben wird, haben.[2] In einer Übergangsphase bis zum 3. Juli 2017 durften auch noch Gegenstände mit der veralteten Zulassung in der Klasse T1/T2 erworben und verwendet werden.[3]
Es gibt in Deutschland die Kategorien T1 und T2 für Bühnen- bzw. Theaterpyrotechnik und die Kategorien P1 und P2 für sonstige technische Zwecke.[4] Technisches Feuerwerk der Kategorie T1 und P1 darf in Deutschland ab 18 Jahren ganzjährig erworben werden.[5] Für die Verwendung ist aber in der Regel eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich (siehe §23 Absatz 3 1. SprengV). Für technisches Feuerwerk der Kategorie T2/P2 ist für den Erwerb im gewerblichen Bereich ein Erlaubnisschein nach §7 und für den nicht gewerblichen Bereich eine Erlaubnis nach §27 SprengG erforderlich.[6] Die maximale Nettoexplosivstoffmasse für Gegenstände der Kategorie T1 beträgt 500 g
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