Die Wohngebäudeversicherung zahlt bei Wasserschäden. In jedem Fall oder gibt es Umstände oder Schadensursachen, bei denen die Wohngebäudeversicherung die Regulierung des Schadens zurecht ablehnt?
In dem Video erfahren Sie am Beispiel von zwei Urteilen zu unterschiedlichen Sachverhalten, welche Kriterien die Versicherungen zugrunde legen. Sie gehen dabei von den Versicherungsbedingungen (hier: VGB 2008) aus. Wir erläutern, wie diese Versicherungsbedingungen zu lesen sind und wie der Versicherungsnehmer andere Schadensfälle schon vorab auf die Erstattungsfähigkeit überprüfen kann. Die Informationen in dem Video sind für jeden Immobilienbesitzer und auch jede Hausverwaltung hilfreich.
BGH, Urteil v. 20.10.2021 AZ IV ZR 236/20
OLG Nürnberg, Beschl. v. 03.02.2021 AZ 8 U 3471/20
Zum Nachlesen der einschlägige Text aus den Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 2008):
§3 Leitungswasser
…
3. Nässeschäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört werden oder abhandenkommen.
Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen,
den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder
deren wasserführenden Teilen,
aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung,
aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen,
aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen
sowie aus Wasserbetten und Aquarien ausgetreten sein.
www.immobilienrecht-simon.de bietet Videos, Podcasts und Blogbeiträge über aktuelle Urteile, die für die Praxis des Immobilienprofis relevant sind. Bleiben Sie auf dem Laufenden und abonnieren Sie meinen Newsletter unter [ Ссылка ]
Ещё видео!