Sorry, für den miesen Ton. Ich kaufe mir gleich eine tote Katze.
Peter Weber von "Hallo Meinung!" hat mit seiner Berufung gegen das Strafurteil der I. Instanz ein Eigentor geschossen. Das Landgericht hat im Zuge der Berufung die Strafe auf das 7,5fache erhöht, nämlich von 40 x 80 € = 3.200 € auf 120 x 200€ = 24.000 €.
Noch früher hätte er noch mit dem Strafbefehl über 30 x 80 € = 2.400 € davonkommen können. Ein Strafbefehl enthält stets den Rabatt für eine geständige Einlassung. Vor Gericht hatte Weber jedoch an seiner Äußerung um jeden Preis festhalten wollen, was schon das Amtsgericht als strafschärfend wertete. Dennoch kam Weber in der I. Instanz mit 40 Tagessätzen glimpflich davon.
Trotzdem wollte Weber nicht einsehen, Unrecht getan zu haben und verteidigte sich mit der Einlassung, er habe nicht gewusst, dass die von ihm beschimpften Personen gar nicht alle Politiker seien. Das Gericht hat jedoch klargestellt, dass es darauf gar nicht ankommen würde. Auch gegenüber Politikern wären die Schmähungen nicht gerechtfertigt. Das hatte auch das LG in dem Zivilverfahren so gesehen, wo wir Tessa Ganserer vertreten hatten. Dort wurde zur Unterlassung bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 € oder Ordnungshaft bis 6 Monate verurteilt.
Zwischen den Instanzen hatte sich Weber auch in mehreren Zivilverfahren uneinsichtig gezeigt. So hatte er versucht, gegen mich eine einstweilige Verfügung zu erwirken, weil ich über seine Verurteilung ein Video erstellt hatte. Der Versuch lief in zwei Instanzen ins Leere.
In der Berufungsinstanz hatte das Gericht festgestellt, dass Herr Weber offensichtlich über mehr Nettoeinkommen pro Tag als 80 € verfügte, was man alleine an seinem Lebensstil und dem verfügbaren Einkommen ableiten kann. So kam dann die Tagessatzhöhe von 200 zustande.
Hier erkläre ich die Hintergründe und die Klage von Weber gegeben mich und umgekehrt.
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