Die Universitäten Freiburg und Strasbourg bieten einen zweijährigen Master in Rechtswissenschaften an. Das Programm richtet sich an deutsche Jurastudierende, die mindestens 3 Fachsemester abgeschlossen haben und französische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen können. Auch nach dem Staatsexamen oder mit einem anderen Hochschulabschluss ist eine Teilnahme möglich. Auf französischer Seite richtet sich das Programm an Absolvent*innen einer Licence en droit (L3). Der Doppelmaster vermittelt ein fundiertes Wissen über die deutsche und französische Rechtsordnung. In einer Gruppe von 20 Studierenden, davon zehn jeweils aus Deutschland und Frankreich, fördert der Master darüber hinaus den Erwerb von interkulturellen Kenntnissen, die für einem Weg in eine europäische Institution unerlässlich sind. Mit erfolgreichem Abschluss erhalten Sie einen LL.M. in Freiburg und einen Master 2 in Strasbourg.
Weitere Informationen: www.eucor-uni.org/de/studieren/gemeinsame-lehrangebote/doppel-dreifachabschluesse/doppelmaster-deutsch-franzoesisches-recht
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