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Besoldung von Pfarrern, Priestern, Bischöfen u.a. „Geistlichen“ aus dem allgemeinen Steueraufkommen, also auch von Nichtgläubigen; Bischof BBesO B 7 (ca. 9.000 Euro) und B 10 (ca. 12.000 Euro), + Wohnung und Dienstwagen im GG/WV geforderte Ablösung der Staatsleistungen ist seit 100 Jahren nicht vollzogen worden! (ca. 500 Mio €/a)
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