Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus werden Kontakte im privaten und öffentlichen Leben weiter eingeschränkt. Spätestens vom 28. Dezember an soll bei privaten Treffen generell eine Obergrenze von zehn Personen gelten - auch für Geimpfte und Genesene. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren. Doch nicht alle Länder wollten mit der verstärkten Pandemiebekämpfung bis nach dem Weihnachtsfest warten. Die Regeln im Einzelnen:
BADEN-WÜRTTEMBERG: Neue Vorschriften der Corona-Verordnung werden von diesem Montag (27. Dezember) an gelten - also unmittelbar nach Weihnachten. Das hatte die grün-schwarze Landesregierung am Donnerstag entschieden. Es gibt nun auch eine Sperrstunde in der Gastronomie. Sie beginnt um 22.30 Uhr und läuft bis 05.00 Uhr morgens. In der Silvesternacht beginnt die Sperrstunde erst um 01.00 Uhr. Die neue Verordnung gilt zunächst bis zum 24. Januar.
BAYERN: Auch die Landesregierung Bayern setzt den Bund-Länder-Beschluss zum 28. Dezember um. Ab Dienstag dürfen sich dann nur noch maximal zehn Geimpfte und Genesene privat treffen - dies gilt bei privaten Zusammenkünften außerhalb der Gastronomie. Das bislang für große überregionale Sportveranstaltungen geltende Zuschauerverbot gilt künftig zudem für große überregionale Kulturveranstaltungen und vergleichbare Veranstaltungen.
BERLIN: In der Hauptstadt gelten die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene wie vereinbart ab dem 28. Dezember. Kultur- oder Sportveranstaltungen bleiben unter strengen Hygiene-Bedingungen und mit reduzierten Obergrenzen erlaubt. Clubs können wie Gaststätten auch weiter öffnen, allerdings wird das Tanzen untersagt.
BRANDENBURG: Höchstens zehn Menschen bei privaten Treffen - das gilt ab Montag ebenfalls für Brandenburger Geimpfte und Genesene. Andere Verschärfungen bleiben in Kraft. Dazu zählt die nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte in Hotspot-Regionen. Für Demos im Freien gilt eine Obergrenze von 1000 Teilnehmern plus Maskenpflicht und Mindestabstand. An Silvester sind Ansammlungen verboten, für belebte Plätze gilt ein Böllerverbot.
BREMEN: Im kleinsten Bundesland sind von Heiligabend an Clubs und Diskos geschlossen, Tanzveranstaltungen sind verboten. Im Einzelhandel und in der Gastronomie, in Kultur und Sport gilt 2G. Die Beschränkungen der Kontakte für Ungeimpfte bestehen fort - ein Haushalt darf sich nur mit zwei weiteren Personen anderer Haushalte treffen. Ab dem 28. Dezember werden wie in den anderen Bundesländern auch private Treffen für alle auf bis zu zehn Personen begrenzt.
HAMBURG: In der Hansestadt sollen alle Maßnahmen der Eindämmungsverordnung am 24.12. in Kraft treten, inklusive der Kontaktbeschränkung für Geimpfte und Genesene auf zehn Personen. Außerdem gilt eine Sperrstunde für die Gastronomie ab 23.00 Uhr. Nur in der Silvesternacht dürfen Restaurants, Bars und Kneipen bis 1.00 Uhr am Neujahrsmorgen offen bleiben. Stehtische in der Gastronomie dürfen nicht mehr genutzt werden. Zudem gibt es ein Tanzverbot, das faktisch der Schließung von Clubs und Diskotheken gleichkommt.
HESSEN: In der Öffentlichkeit dürfen sich ab 28. Dezember nur noch Gruppen von maximal zehn Menschen treffen. Sind Ungeimpfte dabei, gelten die noch strengeren Regeln (ein Haushalt plus maximal zwei Menschen eines weiteren Haushalts). Im privaten Bereich bleibt es in Hessen aber bei einer dringenden Empfehlung für diese Kontaktbeschränkungen. Der Betrieb von Tanzlokalen wird landesweit untersagt. Die Obergrenze für alle Veranstaltungen drinnen oder draußen liegt in Hessen von Dienstag an bei 250 Teilnehmern.
MECKLENBURG-VORPOMMERN: Im Nordosten gelten die verschärften Kontaktbeschränkungen schon von Heiligabend (Freitag) an. Clubs und Diskotheken sind schon seit Längerem geschlossen. Zum 27. Dezember müssen zudem Kinos, Theater, Museen, Schwimmbäder oder andere Freizeiteinrichtungen im ganzen Land schließen, weil die landeseigene Corona-Ampel seit mehreren Tagen auf Rot steht.
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