Der Begriff Baulast stammt aus dem Bauordnungsrecht und bedeutet, dass der Eigentümer eines Grundstücks gegenüber der Baubehörde bestimmte öffentlich-rechtliche Auflagen zu erfüllen hat. Baulastverordnungen sind deutschlandweit uneinheitlich geregelt.
Während zum Beispiel in Bayern, kein Baulastenverordnung geführt wird und Verpflichtungen als sogenannte Grunddienstbarkeit ins Grundbuch eingetragen werden, ist die Baulastenverordnung in Baden-Württemberg in § 71 und 72 der Landesbauverordnung geregelt.
Heute erfahren Sie die unterschiedlichen Arten von Baulasten.
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