Haftungsausschluss zum Urheberrecht:
Gemäß Abschnitt 107 des Urheberrechtsgesetzes von 1976 ist die „faire Nutzung“ für Zwecke wie Kritik, Kommentare, Berichterstattung, Lehre, Wissenschaft, Bildung und Forschung zulässig. Eine faire Nutzung ist durch Urheberrechtsgesetze zulässig, die andernfalls möglicherweise gegen das Urheberrecht verstoßen würden. Alle Rechte liegen bei den jeweiligen l
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