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🤯 Chaos bei der Sozialauswahl: 3 verbreitete Irrtümer! 🤯
Über kaum ein Thema höre ich von - gerade auch erfahrenen Arbeitgebern ! - so viele falsche Vorstellungen.
🚫 Irrtum 1: Viele Kinder = Unkündbarkeit?
Viele ArbeitgeberInnen glauben, MitarbeiterInnen mit vielen Kindern seien immun gegen Kündigungen. Doch es ist ein Unterschied, ob wir Mitgefühl und Rücksicht zeigen oder ob eine verhaltensbedingte Kündigung rechtlich Bestand hat.
Bei Vorwürfen wie Belästigung, Diebstahl oder ständiger Unpünktlichkeit spielt die Sozialauswahl kaum eine Rolle.
Es geht um die Pflichtverletzung, nicht um die soziale Verantwortung.
🚫 Irrtum 2: Sofortige Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen?
Betriebsbedingte Kündigungen werden oft direkt mit der Sozialauswahl in Verbindung gebracht.
Aber: Eine Sozialauswahl setzt vergleichbare Arbeitsplätze voraus. In der Praxis haben viele MitarbeiterInnen spezialisierte Aufgaben, die nicht einfach übertragbar sind.
Fällt ihr Arbeitsplatz weg, fehlt oft der Vergleich - und damit die Sozialauswahl.
🚫 Irrtum 3: Sozialauswahl als Hauptkriterium für Kündigungen?
Häufig wird die Sozialauswahl als ausschlaggebend für die Wirksamkeit einer Kündigung angesehen. Aber oft ist die betriebsbedingte Kündigung bereits aus anderen Gründen offensichtlich unwirksam.
Zum Beispiel, wenn es einen freien Arbeitsplatz gibt oder eine ausgeschriebene Stelle, auf die man den Arbeitnehmer*in versetzen könnte.
✅ Fazit:
Die Sozialauswahl wird in der Gefühlswelt der ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen völlig überschätzt. Häufig kommt es am Ende gar nicht darauf an.
👉 Du willst wissen, ob die Kündigung, die Du erhalten hast oder die Du aussprechen möchtest, Bestand hat?
Dann kannst Du Dich immer an uns wenden. Wir vertreten ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen.
#Arbeitsrecht #Sozialauswahl #Kündigung
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