⚠️ Achtung beachten:
1. Das Handy nicht freiwillig der Polizei geben. ⚠️ Das heißt nicht, dass man sich gegen die Beschlagnahme wehren soll. Man sollte jedoch immer die Polizei eine Beschlagnahme durchführen lassen und nicht einfach ohne Rechtsgrundlage das Handy übergeben.
2. Nicht freiwillig durchsuchen lassen. Heißt: Durchsuchung nicht zustimmen sondern förmlich widersprechen.
3. Das Telefon nicht entsperrt übergeben.
4. Code oder PIN nicht verraten. Dazu ist man nicht verpflichtet und es hat deutliche Nachteile, wenn die Polizei das entsperrte Handy hat.
Es gibt zwar Anbieter, die für die Polizei die meisten Telefone auslesen bzw. entsperren können. Diese Anbieter schaffen das aber nicht bei allen Modellen und Arten der Verschlüsselung. Außerdem hat der Anwalt gegebenenfalls noch die Chance, ein beschlagnahmtes Handy zurückzuholen und gegen die Beschlagnahme vorzugehen (§ 98 II 2 StPO). Ist das Handy entsperrt, sind die Daten bereits ausgelesen, bevor man Rechtsbehelf dagegen einlegen kann. Außerdem sind diese Anbieter sehr überlastet und teuer, so dass die Staatsanwaltschaft nicht in jedem Fall die Entschlüsselung anordnet.
Tricks der Polizei Nr 23
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