Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht im Zusammenhang mit der Urlaubsgewährung. Er hat nach der entsprechenden gesetzlichen Vorschrift mitzubestimmen bei der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze, bei der Aufstellung des Urlaubsplans und unter bestimmten Voraussetzungen auch bei der Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer. Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Mitbestimmung des Betriebsrats beim Urlaub gibt es in diesem Video.
Weitere Infos zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ordnung und Verhalten im Betrieb:
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