CANNABIS-LEGALISIERUNG: Unfallforscher "Bitte nicht kiffen!" Neue THC-Grenzwerte im Straßenverkehr!
Im Zusammenhang mit der Legalisierung von Cannabis hat die Expertengruppe beim Bundesverkehrsministerium eine Empfehlung für einen THC-Grenzwert im Straßenverkehr vorgelegt. Er soll bei 3,5 ng/ml liegen, teilte das Bundesverkehrsministerium am Donnerstag in Berlin mit. Dem Wissenschaftler-Gremium zufolge entspricht der Wert einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. Ab diesem Wert sei die Fahrsicherheit beeinträchtigt. Er liege aber unterhalb der Schwelle, ab der das Unfallrisiko steige.
Bisher wird der Grenzwert von 1 ng/ml THC im Straßenverkehr toleriert. Als THC (Tetrahydrocannabinol) wird die psychoaktive Substanz von Cannabis bezeichnet, die den Hauptanteil der berauschenden Wirkung ausmacht. Die Substanz wirkt anders als Alkohol und ist bei regelmäßigem Konsum noch mehrere Tage nach dem letzten Zug an einem Joint nachweisbar.
Mit der Anhebung des Grenzwerts auf 3,5 ng/ml werde erreicht, dass nur die Verkehrsteilnehmer sanktioniert würden, die nicht allzu lange vor der Autofahrt Cannabis konsumiert haben, erklärten die Experten aus der Medizin, Pharmakologie und der Polizei. Sie empfehlen außerdem, für Cannabiskonsumenten Alkohol am Steuer ganz zu verbieten. Der Mischkonsum stelle im Straßenverkehr ein besonderes Risiko dar.
Der Vorschlag ist den Angaben zufolge dem Gesundheitsministerium zugeleitet worden. Wenn er angenommen wird, muss das Straßenverkehrsgesetz entsprechend geändert werden. Mit dem Cannabis-Gesetz, das am 1. April in Kraft tritt, wird der Besitz und Anbau von Cannabis für Erwachsene in begrenzten Mengen legalisiert.
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