Findet ihr das Urteil fair? Das Berliner Landgericht hat nun entschieden, dass in Gegenden mit Wohnungsmangel in denen Mieter keine vergleichbare Ersatzwohnung finden, diese nicht so leicht wegen Eigenbedarf gekündigt werden können. In dem Fall muss eine Übergangsfrist vereinbart werden. Quelle: Merkur
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