Die Unionsfraktion will die Unterbringung in Entziehungsanstalten im Rahmen des Maßregelvollzugs novellieren und einschränken. Die Norm in Paragraf 64 des Strafgesetzbuches (StGB) sei zu weit gefasst und setze "sachwidrige Anreize" für Angeklagte. Dies führe dazu, dass der Maßregelvollzug zunehmend an seine Grenzen stoße, führt die Fraktion in einem Gesetzentwurf (20/1723) aus, der am Mittwoch, 11. Mai 2022, erstmalig beraten wurde. Im Anschluss der Debatte wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.
Ziel des Entwurfs sei es, „die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB wieder stärker auf die verurteilten Personen zu konzentrieren, die aufgrund ihres übermäßigen Rauschmittelkonsums und der daraus resultierenden Gefahr, erhebliche rechtswidrige Taten zu begehen, tatsächlich der Behandlung in einer solchen Einrichtung bedürfen.“
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