Vielleicht gehört zu Ihrer Wohnung auch ein Balkon. Dort ist die Situation etwas komplizierter als bei Fenstern, denn der Balkon hat viele unterschiedliche Elemente und Bauteile, die größtenteils zum Gemeinschafts-, aber manche auch zum Sondereigentum Ihrer Wohnung gehören.
Das Video gibt einen Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und erklärt an einem Beispiel, wer für welche Teile des Balkons zuständig ist.
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