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Die Wohngebäudeversicherung zählt zu den „Pflichtversicherungen" eines Hausbesitzers. Wird eine Immobilie durch eine Bank finanziert, setzt sie eine Wohngebäudeversicherung mittlerweile voraus. In der Regel deckt eine Wohngebäudeversicherung Schäden am Haus wie Feuer-, Blitzschlag-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden ab. Eine erweiterte Elementarversicherung schützt darüber hinaus gegen Schäden, die zum Beispiel durch Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkung oder Erdbeben verursacht werden. Eine Wohngebäudeversicherung ersetzt nicht nur die unmittelbaren Schäden, sondern auch die Nachfolgeschäden am Gebäude. Darunter fallen zum Beispiel Aufräumarbeiten oder Abbruchkosten, wenn diese durch den vorangegangenen regulierten Schaden erforderlich werden.
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