Im deutschen Erbrecht gilt die sogenannte Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession), das heißt die Erben rücken rechtlich in die Position des Verstorbenen ein. Hatte der Verstorbene Schulden, haften dafür jetzt die Erben. Es sei denn, sie schlagen das Erbe rechtzeitig aus. Das ist gar nicht so einfach. Graf & Partner Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl erklärt, welche Fristen man einhalten muss und wie man sich auf keinen Fall verhalten darf, wenn man nicht plötzlich die Schulden des Erblassers am Hacken haben will.
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Schulden geerbt? Rechtzeitig ausschlagen! So geht’s.
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