Die Niederlassungsfreiheit sowie die Dienstleistungsfreiheit zählen zu wichtigen Grundsätzen der Europäischen Union und gewährleisten die Mobilität von Unternehmen innerhalb der EU. Unternehmen haben die Möglichkeit durch einen Mehrheitsbeschluss der Gesellschafter den Satzungssitz ihres Unternehmens zu verlegen. Durch die Unterschiede zwischen den nationalen Gesellschaftsrechten können Minderheitsgesellschaftern und anderen Betroffenen jedoch Nachteile entstehen. WU-Professor Martin Winner und seine KollegInnen untersuchten im Auftrag der EU Kommission, wie gesellschaftsrechtliche Regeln gestaltet sein müssen, damit diejenigen angemessen geschützt werden, die von diesem Wechsel betroffen sind.
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