Rechtsanwalt Fathieh berichtet in dem Video über die Strafverteidigung bei dem Tatvorwurf Körperverletzung.
In § 223 Absatz 1 des Strafgesetzbuches ist die sogenannte "einfache" Körperverletzung mit einer Strafandrohung von Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bedroht. Die Körperverletzung setzt alternativ eine körperliche Misshandlung oder eine Gesundheitsbeschädigung voraus. Diese Begehungsweise einer Körperverletzung in § 223 Absatz 1 des Strafgesetzbuches wird auch als sogenannte einfache Körperverletzung bezeichnet. Eine körperliche Misshandlung ist nach der ständigen Rechtsprechung bei einer üblen und unangemessenen Behandlung gegeben, bei der das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird. Eine Körperverletzung kann auch dann vorliegen, wenn eine Misshandlung durch Unterlassen gegeben ist.
Die fahrlässige Körperverletzung ist in § 229 Strafgesetzbuch mit Strafe bedroht. Der Gesetzgeber hat die fahrlässige Köperverletzung mit einem Strafrahmen von Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe versehen. Von dem Tatvorwurf können beispielsweise Ärzte betroffen sein und Personen, die im Straßenverkehr einen Unfall verusacht haben, bei dem es zu der Verletzung einer anderen Person gekommen ist. Die vorsätzliche Körperverletzung und die fahrlässige Körperverletzung sind von der gefährlichen Köperverletzung abzugrenzen. Die gefährliche Körperverletzung ist in § 224 Strafgesetzbuch geregelt. Der Gesetzgeber hat bei diesem Delikt in § 224 Absatz 1 Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen. Es ist bereits dann eine gefährliche Körperverletzung gegeben, wenn diese mittels eines gefährlichen Werkzeuges erfolgt ist. Auch ein Bekleidungsgegenstand kann je nach Fallkonstellation ein gefährliches Werkzeug sein. Abhängig von dem jeweils konkreten Einsatz und der jeweiligen Fallkonstellation kann dies auch ein herkömmlicher Straßenschuh sein, was von juristischen Laien nicht selten verkannt wird.
Das Delikt der schweren Körperverletzung ist in § 226 Absatz 1 Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 10 Jahren durch den Gesetzgeber mit Strafe bedroht worden Eine schwere Körperverletzung ist zum Beispiel dann gegeben, wenn die Körperverletzung zur Folge hat, dass die verletzte Person in erheblicher Weise dauerhaft entstellt wird. Bei einer auffälligen Narbe im Gesicht ist dies schon bejaht worden.
Durch den Gesetzgeber wurden also die gefährliche Körperverletzung, die sogenannte einfache Körperverletzung, die schwere Körperverletzung und die fahrlässige Köperverletzung mit unterschiedlichen Voraussetzungen geregelt. Diese Delikte sind daher voneinander abzugrenzen.
Sofern Ihnen Ihnen der Tatvorwurf einer Körperverletzung gemacht wird, sollten Sie nicht zur Rechtslage selbst recherchieren. Sie sollten sich unverzüglich bei einem Strafverteidiger beraten lassen.
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