Der Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (zweites Corona-Steuerhilfegesetz) war am Freitag, 19. Juni 2020, Gegenstand einer ersten Lesung im Bundestag. Er wurde im Anschluss zusammen mit einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Arbeitnehmer, Kleinunternehmer, Freiberufler, Landwirte und Solo-Selbstständige aus der Corona-Steuerfalle befreien und gleichzeitig Bürokratie abbauen“ und zwei Anträgen der FDP-Fraktion mit den Titeln „Neustart für Deutschland – Entlasten, investieren und entfesseln und „Steuererklärungsverpflichtung für Kurzarbeit verhindern – Progressionsvorbehalt für 2020 aussetzen“ zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.
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