Die Ampel-Parteien haben sich im Streit um Vorgaben für neue Heizungen geeinigt. Der umstrittene Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium könne nach Änderungen nun ins Kabinett eingebracht werden, hieß es am Freitag aus dem Ministerium von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Der Einbau von Gas- und Ölheizungen wird demnach ab kommendem Jahr nur noch in Ausnahmefällen möglich sein, neue Pflichten zum Austauschen alter Anlagen gibt es allerdings nicht.
Ab dem 1. Januar 2024 neu eingebaute Heizungen sollen nach den bisherigen Plänen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Klassische Gas- und Ölheizungen können das nur erreichen, wenn sie etwa in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden. Im Koalitionsvertrag war das 65-Prozent-Ziel für 2025 vorgesehen, es soll wegen des Ukraine-Kriegs und der Energiekrise aber vorgezogen werden.
Der entsprechende Entwurf aus dem Hause Habeck hatte für viel Kritik gesorgt. Innerhalb der Koalition wandte sich besonders die FDP gegen die Vorgaben. Der Streit war beim Koalitionsausschuss Anfang der Woche grundsätzlich beigelegt worden, die Details der Einigung blieben aber unklar.
Wie es nun aus dem Wirtschaftsministerium hieß, wurde insbesondere vom ursprünglichen Plan abgesehen, auch für in Ein- und Zweifamilienhäuser eine Pflicht zum Austausch alter Heizungsanlagen einzuführen. Bereits nach bisheriger Gesetzeslage müssen alte Heizungen nach 30 Jahren ausgetauscht werden. Beim Neueinbau würden dann die neuen Vorgaben gelten. Ein- und Zweifamilienhäuser sind davon ausgenommen - und auf Druck der FDP wird das auch so bleiben.
Weitere Sonderregelungen sind unter anderem für über 80-jährige Hausbesitzer vorgesehen. Hier bleibt der Einbau einer Gas- oder Ölheizung grundsätzlich möglich.
Geht die alte Heizung kaputt, kann sie ebenfalls weiterhin durch eine Gas- oder Ölheizung ersetzt werden. Allerdings muss die Anlage dann nach spätestens drei Jahren konform des 65-Prozent-Ziels umgerüstet werden.
Darüber hinaus soll es laut Wirtschaftsministerium umfängliche Härtefallregelungen geben. Etwa wenn es in einem Gebäude technisch und ökonomisch keinen Sinn macht, soll auch hier vom 65-Prozent-Ziel abgewichen werden können.
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Das Video wurde 2023 erstellt
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