Die Zahnärzteschaft lehnt die mit dem vorgelegten Entwurf des GKV‑Finanzstabilisierungsgesetzes vorgesehene Wiedereinführung einer strikten Budgetierung, die zudem durch eine Begrenzung von Punktwertsteigerungen flankiert wird, ab. Die geplanten Maßnahmen sind nicht sachgerecht und unverhältnismäßig.
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