Aus dem Protokoll vom 2. Juli 2014:
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!
Ja, nach mehreren Sondersitzungen des Innenausschusses und parlamentarischen Anfragen zu diesem Thema, die das muss man ja leider sagen immer neue Fragen und Zweifel aufgeworfen haben, Zweifel am BKA hinsichtlich der langwierigen Bearbeitung des kinderpornografischen Materials aus Kanada und Zweifel hinsichtlich der Weitergabe von Informationen durch das BKA an die Bundesregierung und auch an die Spitze der SPD, kann die Arbeit nun endlich beginnen. Darauf aufbauend stellt sich die Frage, ob, wann und durch wen der ehemalige Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy möglicherweise frühzeitig von diesen Ermittlungen gegen ihn erfahren hat.
Es gilt nun, all das so gut es geht aufzuklären. Das ist unser parlamentarischer Auftrag, und ich bin sehr froh, dass auch die Union und die SPD diesen Auftrag in den letzten Wochen für sich erkannt zu haben scheinen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Frank Tempel (DIE LINKE))
Das ist auch gut; denn das ist unsere Aufgabe als Parlamentarier, und es ist nicht unsere Aufgabe, eine Mauer um die Vorgänge in der Bundesregierung und in den Bundesbehörden aufzubauen. Unser Mandat ist hier eindeutig die parlamentarische Kontrolle von Regierungs- und Behördenhandeln, wenn es eine Bundeszuständigkeit gibt, und dem kommen wir jetzt nach.
Gestatten Sie mir die Bemerkung: Wenn alle Fraktionen diesem aufklärerischen Leitbild in den Sitzungen des Innenausschusses schon von Anfang an gefolgt wären, dann müssten wir diesen Untersuchungsausschuss heute womöglich nicht einsetzen.
Wir möchten jetzt aber auch nach vorne schauen, und dafür war die fachlich fundierte Debatte über die genaue Abfassung des Untersuchungsauftrages wirklich eine sehr gute Grundlage. Wir haben dabei Missverständnisse ausgeräumt, Formulierungen konkretisiert und Konfliktpunkte weitestgehend beseitigt.
Übrig geblieben sind die drei Grundsäulen des ursprünglichen Antragstextes: Wir befassen uns jetzt mit den Vorgängen beim BKA von dem Zeitpunkt an, als das kinderpornografische Material aus Kanada im November 2011 an das BKA übergeben worden ist. Wir werden genau schauen, wer wann Einblick genommen hat und nehmen konnte und wie sich die Bearbeitung genau vollzogen hat. Wir befassen uns mit der Frage, ob, wann und durch wen der ehemalige Bundestagsabgeordnete Edathy von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Polizeibehörden erfahren hat oder über einzelne Ermittlungsschritte informiert war.
Das wird natürlich nicht einfach zu klären sein; das ist uns auch klar. Wir wollen aber den mutmaßlichen Personenkreis so gut es geht einengen, damit wir dadurch den konkreten politischen Handlungsbedarf ermitteln können. Also, die Frage ist: Was kann, was muss hier in Zukunft besser und anders laufen?
Außerdem werden wir uns auch mit dem BKA-Beamten befassen, dessen Name auf der kanadischen Kundenliste stand. Dabei geht es uns ganz ausdrücklich nicht um die Person dieses einzelnen Beamten; Sie haben den Persönlichkeitsrechtsschutz angesprochen. Wir wollen aber wissen: Wie und vor allem wie begründet sind BKA und Bundesregierung disziplinarrechtlich mit ihm umgegangen? Auch interessiert uns natürlich die Frage, ob dieser Beamte in der Bearbeitungsstruktur des BKA vielleicht Möglichkeiten hatte, vorab an für ihn wichtige Informationen zu kommen.
All diese Stränge werden wir nun sehr sorgfältig aufarbeiten. Es ist gut, dass wir noch vor der Sommerpause loslegen und das Aktenmaterial anfordern können. Dann können wir im Herbst mit der Befragung der Zeugen beginnen. Vielleicht gelingt es uns ja, der neuen BKA-Präsidentin oder dem neuen BKA-Präsidenten schon zu Beginn der Amtszeit eine Empfehlung mit auf den Weg zu geben.
Eine Empfehlung kann man schon jetzt abgeben: Wer auch immer das Amt übernehmen sollte, der sollte, anders als der amtierende BKA-Präsident, das Interesse des Parlaments und der Öffentlichkeit an der Arbeit des BKA und an den Sicherheitsbehörden nicht als lästige Pflichtübung abtun.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Transparenz und der Wille zur Kooperation sollten selbstverständlicher Teil des Amtsverständnisses sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte hier allen Beteiligten für die konstruktive Mitarbeit am Untersuchungsauftrag noch einmal sehr herzlich danken. Ich wünsche uns allen eine gute, kooperative und umfassende Aufklärungsarbeit.
In diesem Zusammenhang: ganz herzlichen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)
Ещё видео!