BGH, Urteil vom 09.12.2020 - VIII ZR 118/19 Das Recht des Mieters auf Einsicht in die Belege einer Betriebskostenabrechnung umfasst auch die zugrundeliegenden Zahlungsbelege. Solange die Belegeinsicht verweigert wird, kann der Mieter die Nachzahlung verweigern.#Betriebskosten #Nebenkosten #BetriebskostenAbrechnung #NebenkostenAbrechnung #Mietrecht #Nachzahlung #Vermieter #Meter #Miete #Anwalt #rechtsanwalt
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