Für eine Fahrt in U-Bahn, Tram und Bus in München ist ab Sonntag, 7. November 2021 wieder das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht. Eine medizinische Maske oder sogenannte „OP-Maske“ ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr ausreichend. Darauf weist die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) hin.
Die FFP2-Maskenpflicht besteht in allen Fahrzeugen und in allen Bahnhöfen, nicht jedoch an Haltestellen in Freien. Bei der U-Bahn gilt die Maskenpflicht bereits beim Betreten des Bauwerks und nicht erst im Zug oder am Bahnsteig. Kinder unter sechs Jahren müssen keine Maske tragen.
Nicht ausreichend sind neben sogenannten „OP-Masken“ außerdem Stoffmasken, Tücher, Schals sowie andere Alltagsmasken und Plastik-Visiere.
Die übrigen Hygiene-Regeln gelten unverändert. Die MVG bittet Fahrgäste, beim Ein- und Aussteigen aus den Fahrzeugen alle Türen zu nutzen, um Gedränge zu vermeiden und zu einer besseren Verteilung aller Fahrgäste beizutragen. Außerdem sollten – wo möglich – Klappfenster geöffnet bleiben, um eine gute Durchlüftung zu gewährleisten.
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