Kennen Sie Begriffe wie "wesentlicher Bestandteil", "Scheinbestandteil" oder "Zubehör"? Dies sollten Sie, wenn Sie Eigentümer einer Immobilie sind oder einen Kaufvertrag abschließen wollen. Denn die Begriffe gehören zum sog. Sachenrecht und entscheiden, wem einzelne Gegenstände gehören. Kann ein Gebäude einer anderen Person gehören als das Grundstück? Was ist mit einer Garage oder einer Markise?
INHALT:
0:00 Einleitung
0:48 Wesentliche Bestandteile einer Immobilie
2:22 Scheinbestandteile einer Immobilie
3:27 Manchmal schwierige Abgrenzung (Beispiele)
4:48 Zubehör einer Immobilie
5:36 Was gilt beim Kauf hinsichtlich des Zubehörs?
5:58 Tipp: Das sollten Sie beim Kaufvertrag beachten!
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Heiko Müller ist Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht.
Die Kanzlei RINCK in Rotenburg (Wümme) befindet sich im Städtedreieck Hamburg- Bremen-Hannover. Die Kanzlei berät zu allen Fragen rund um die Themen Immobilie, rechtlicher Vorsorge und Vermögensnachfolge.
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