AK Steuerexpertin Laura erklärt, in welchen Fällen die Arbeitnehmer:innenveranlagung verpflichtend bis zum 30. Juni zu erledigen ist.
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Die #Arbeiterkammer setzt sich seit 100 Jahren für die Rechte der Arbeitnehmer:innen ein. Unsere Errungenschaften sind die Grundlage der sozialen Gerechtigkeit in Österreich. Dafür kämpfen wir. Damals. Heute. Für immer.
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