Arbeitnehmer die den vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Dienstrechner zum Raubkopieren benutzen müssen mit ihrer fristlosen Kündigung rechnen. Das gilt auch dann, wenn sie dies im Zusammenwirken mit ihren Kollegen tun und diesen das Anfertigen von Raubkopien am Arbeitsplatz ermöglichen. Dies hat jetzt das Bundesarbeitsgericht klargestellt.
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Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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