80 Prozent der vier Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt, die Hälfte von ihnen durch ihre Angehörigen. Die Bundesregierung hat deshalb den sogenannten Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat eingeführt. Mit diesem Geld soll man zum Beispiel Hilfe im Haushalt oder eine Pflegekraft bezahlen, die die Betreuung übernimmt, wenn man mal eine Auszeit braucht. Doch viele wissen gar nicht, dass ihnen dieser Betrag zusteht oder sie finden an ihrem Wohnort keinen qualifizierten Anbieter, dessen Dienste sich mit diesem Entlastungsbetrag finanzieren lassen.
Mit der VdK-Pflegestudie versucht der VdK zurzeit, sich ein genaueres Bild von der Situation in der häuslichen Pflege zu machen, um die Betroffenen besser unterstützen zu können: www.vdk.de/pflegestudie
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