In diesem Video berichtet Dr. Utz Anhalt über einen wichtigen Gerichtsbeschluss, der zeigt, dass Sozialämter nicht das Recht haben, Freunde oder Familienangehörige zu einem Umzug zu verpflichten. Der Fall, den Detlef Brock untersuchte, handelt von einer Sozialhilfeempfängerin, die krankheitsbedingt einen gewerblichen Umzugsservice in Anspruch nehmen musste.
Das Sozialamt verweigerte jedoch die Kostenübernahme. Das Sozialgericht Detmold entschied zugunsten der Klägerin und machte deutlich, dass der Umzug notwendig und die Kosten angemessen waren.
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