Wer in Deutschland Katholik sein will, ist auch kirchensteuerpflichtig -- dies hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Das Erzbistum Freiburg hatte geklagt, weil ein emeritierter Kirchenrechts-Professor auf dem Standesamt seinen Austritt aus der Institution Kirche als „Körperschaft öffentlichen Rechts" erklärt und die Kirchensteuerzahlung eingestellt hatte, sich aber weiter „als gläubiges Mitglied der Kirche" bezeichnete. Das Bundesverwaltungsgericht sah dies jedoch anders: Ein selektiver Austritt aus der Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts bei gleichzeitigem Verbleib in der Glaubensgemeinschaft der Katholiken sei nicht möglich. Es gehe nur ganz oder gar nicht. Kurz: Wer in Deutschland Katholik sein will, ist auch kirchensteuerpflichtig. Der WOCHENSPIEGEL möchte in seiner „Frage der Woche" wissen: Finden Sie diese Entscheidung in Ordnung?
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