Von vielen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten wird leider das Thema Anerkennung einer Schwerbehinderung und somit auch die eines Grades der Behinderung (GdB) nicht angesprochen. Wenn klar ist, dass länger als 6 Monate eine Behinderung wegen Unfallfolgen und unfallunabhängigen Erkrankungen besteht, macht die Antragstellung beim Integrationsamt Sinn. Wird ein GdB von 50 anerkannt, liegt eine Schwerbehinderung vor. Daraus folgen dann viele mögliche Vorteile. Sei es ein verbesserter Kündigungsschutz oder Nachteilsausgleiche.
Das kann zum Beispiel ein angepasster Arbeitsplatz oder eine individuelle Arbeitszeit sein. Hilfen sind auch bei Fortbildungen möglich. Die Mobilität zum Erreichen des Arbeitsplatzes kann ebenfalls unterstützt werden. Macht es Sinn, einen Antrag zu stellen, wenn voraussichtlich ein GdB von 50 nicht erreicht wird? Bezogen auf Arbeitnehmer eindeutig ja. Denn mit einem GdB von 25 und mehr kannst du dir möglicherweise einen steuerlichen Freibetrag eintragen lassen. Mit einem GdB von 30 oder 40 kannst du dich darüber hinaus über die Agentur für Arbeit als Schwerbehinderter gleichstellen lassen. Dies ist für dich positiv, wenn dein Arbeitsplatz zum Beispiel in Gefahr ist. Mehr in der aktuellen Sendung des „Auf geht’s - der Reha-Podcast!“.
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