Nach den Plänen der Regierungskoalition sollten sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am Freitag, 7. Juli 2023, abschließend mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) befassen. Eine Abstimmung findet allerdings nicht statt, denn der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat dem Deutschen Bundestag Mittwoch, 5. Juli 2023, aufgegeben, die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes nicht mehr in der laufenden letzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause abschließend zu beraten. Der Antrag des Berliner CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hatte in der Sache Erfolg, teilte das Gericht mit. Der auch als Heizungsgesetz bezeichnete Gesetzentwurf „zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ sollte – vorbehaltlich der fristgerechten Einbringung und Annahme eines Aufsetzungsantrags – auf Verlangen der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP namentlich abgestimmt werden. Die Fraktionen der CDU/CSU hatte angekündigt einen Entschließungsantrag vorzulegen, die Fraktion Die Linke hat zu dem Gesetzentwurf einen Entschließungsantrag eingebracht. Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vorgelegt.
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