Wunsch des Arbeitgebers ist es, den Mitarbeiter so flexibel wie möglich einzusetzen. Das betrifft den fachlichen und, in der heutigen Zeit noch wichtiger, den zeitlichen Bereich. Das was der Arbeitgeber meint zu dürfen und das was er nach den Gesetz tatsächlich darf, klafft weit auseinander.
Das wurde durch die Änderung des § 12 Abs. 3 S.1 TzBfG in Verbindung mit §2 NachwG seit dem 01.08.2022 noch verstärkt. Fehlerhafte Kenntnisse des Arbeitgeber führen dazu, dass der Mitarbeiter berechtigt die Arbeit verweigern und dennoch sein en Lohn verlangen darf.
Mein Name ist Sandro Wulf. Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Herzlich Willkommen zu einer Folge meines Podcast "einfach recht".
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In den Unternehmen fehlen Mitarbeiter. Das ist im Jahr 2022 nichts neues. Im Advent diesen Jahres wird das noch deutlicher und verstärkt durch die Erkältungswelle, die den Kreis der Mitarbeiter lichtet. Die Kinderkrankenhäuser sind überlastet und die Eltern sind in der Doppelbelastung eingebunden. Die kommenden Feiertage und die fehlenden Arbeitstage machen es für alle nicht leichter noch das die Unternehmen wirtschaftlich durch diese anspruchsvolle Zeit kommen.
Die Unternehmen müssen flexibel geführt werden. Die Besetzung der Arbeitsplätze muss durch kurzfristige Entscheidungen abgesichert werden. Das geht sehr häufig nicht mehr mit langfristigen Personalentscheidungen.
Da stellen sich folgende Fragen:
1. Wie spontan kann ein Mitarbeiter eingesetzt werden?
2. Muss der Arbeitgeber eine Ankündigungsfrist einhalten?
3. Darf der Mitarbeiter die Arbeitsaufnahme bei zu kurzfristiger Anweisung verweigern?
Mein Name ist Sandro Wulf, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Willkommen bei „einfach recht“. Dein Podcast und YouTube-Kanal.
Ich bin Inhaber der deutschlandweit tätigen Kanzlei Wulf & Collegen mit Standorten in Magdeburg und Stendal.
Ich beantworte Unternehmern, Personalverantwortlichen, Selbstständigen und am Arbeitsrecht interessierten Menschen Fragen rund ums Arbeitsrecht.
Ich erkläre grundsätzliche Regeln als auch aktuelle Tendenzen und Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen und europäischen Arbeitsrecht.
Mit einfachen Worten wird die juristische Fachsprache übersetzt, so dass jeder sie verstehen kann.
Ich war im Fokus für die 100 besten Fachanwälte in Deutschland nominiert.
Gerade wegen der klaren und verständlichen Worte bin ich wiederholt Interviewpartner für das Fernsehen, Radio, Zeitungen als auch in Podcasts.
Ich bin Vortragsredner, Speaker und halte Keynotes.
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