Kann ich, wenn ich das 65. Lebensjahr erreicht habe, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen, auch wenn ich die 35 Jahre Wartezeit nicht erreicht habe! § 37 SGB VI gibt uns die Antwort. Nein geht nicht, wir benötigen beim beginn der Altersrente zwingend 420 Kalendermonate mit anrechenbaren Zeiten!
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