Sie sind die neu gewählte Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen in ihrem Betrieb (§ 177 Abs. 1 SGB IX)? Herzlichen Glückwunsch, sagen unsere Referenten Frau Maja Lukac und Herr Niklas Pastille, beide in eigener Rechtsanwaltskanzlei seit Jahren spezialisiert auf das Thema „Schwerbehindertenarbeitsrecht“. Bereits als Frischling im Amt sollten Sie laut Lukac und Pastille wissen: Der Arbeitgeber schuldet Ihnen schier unendlich viele Informationen! Beispiele gefällig? Dann dran bleiben und dieses Video unbedingt schauen!
🕘 Inhalt:
0:00 - Intro
0:15 - Quote muss eingehalten werden
1:00 - Prüfpflicht
3:00 - Erörterungspflicht
4:30 - Vorlegung der Vermittlungsvorschlägen
4:50 - Anhörung des Schwerbehinderten
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