Die seit 1. Dezember 2009 geltende EU-Grundrechte-Charta bindet die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Union. Der EuGH hat die egenständliche Bestimmung jedoch weit ausgelegt und damit die Rechte und Freiheiten der Charta auf den Anwendungsbereich des Unionsrechts erstreckt. Gleichzeitig hat der Gerichtshof klargestellt, dass im Anwendungsbereich des Unionsrechts jedenfalls die Unionsgrundrechte gelten (Åkerberg Fransson-Formel) und die mitgliedstaatlichen Grundrechte lediglich neben die Unionsgrundrechte treten dürfen, sofern und soweit sie das Unionsrecht nicht beeinträchtigen (Melloni-Formel). Der Vortrag analysiert diese jüngste Rechtsprechung und beleuchtet deren praktische Auswirkungen auf den Grundrechtsschutz in den EU-Mitgliedstaaten am Beispiel Österreichs.
Walter Obwexer ist seit Oktober 2012 Professor für Europarecht, Völkerrecht und Internationale Beziehungen an der
Leopold-Franzens-Universität Innsbruck. Integriertes Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck; 1998 Promotion; 1992 bis 2008 Assistent am Zentrum für Europäisches Recht und am Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen der Universität Innsbruck; 2008 Habilitation, danach außerordentlicher Universitätsprofessor am Institut für Europarecht und Völkerrecht; Lehrbeauftragter für Europarecht
und Völkerrecht an außeruniversitären Einrichtungen; Mitglied des „EU-Beirates“ der Österreichischen Bundesregierung; Mitglied des Vorstandes von ECSA-Austria; Rechtsberater für mehrere Bundesministerien und Landesregierungen;
Träger mehrerer Wissenschaftspreise.
Forschungsschwerpunkte: Europäisches Verfassungsrecht, Europäisches Wirtschaftsrecht, Internationales Wirtschaftsrecht, Südtirol-Autonomie.
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