Der Europäische Gerichtshof hat am 09.09.2021 entschieden, dass die von deutschen Banken verwendeten Klauseln in Darlehensverträgen fehlerhaft sind und Verbraucher*innen ihre Darlehensverträge mit Vertragsschluss seit 10.06.2010 heute noch widerrufen können. Das gilt auch auch nach Verkauf des Autos und und bei abbezahlten Krediten.
Wir sprechen im Video darüber, warum ein Widerruf auch nach Verkauf des Autos möglich ist und wie die ersten Reaktionen von Banken und Gerichten nach dem verbraucherfreundlichen EuGH-Urteil ausfallen.
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