Die Mittagsverpflegung Ihres Kindes in der Schule, im Kindergarten oder in der Tagespflege ist übernahmefähig im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets. Das Antragsverfahren sowie die weiteren Verfahrensschritte werden im Video erklärt.
Für Leistungsempfänger nach dem SGB II (Bürgergeld) und Geringverdiener ist das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss und für die übrigen Leistungsempfänger (SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag, Asyl) das Sozialamt der Kommune Ihres Wohnortes Ansprechpartner.
Falls Sie weitere Fragen haben, besuchen Sie gerne unsere Homepage für weitere Informationen oder nehmen Sie Kontakt zu unserer BuT-Koordination auf:
Homepage: www.rhein-kreis-neuss.de/but
Mail: bildungspaket@rhein-kreis-neuss.de
Telefon: 02181-601 5032
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