Der Begriff "Quellensteuer" bezeichnet eine Ertragssteuer auf Einkünfte, die direkt an der Quelle der Auszahlung von Leistungsvergütungen abgezogen und im Namen des Leistungserbringers an das zuständige Finanzamt abgeführt wird. Eine Quellensteuer ist entweder als Abgeltungssteuer oder als Vorauszahlung auf die entsprechende Ertragssteuer konzipiert. Wenn die Quellensteuer als Abgeltungssteuer konzipiert ist, kann dies zu einer Verfahrensvereinfachung führen. Vor allem dann, wenn sich ausländische Vergütungsgläubiger nicht im Land, in dem die Steuer festzusetzen ist, steuerlich registrieren lassen müssen.
Eine Quellensteuer dient zur Sicherstellung der Steuereinnahmen des Staates, weil bereits von dem (liquiden) Schuldner der Vergütung, der nun für die Abführung an das Finanzamt haftet, eine Erhebung durchgeführt wird. Beispiele für eine Quellensteuer sind in Deutschland z.B. Bauabzugsteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer, Zinsabschlagssteuer.
WICHTIG: Die Quellensteuer kannst Du Dir zurückholen! Wie Du dabei vorgehen musst, erkläre ich Dir im Video. Drücke einfach auf Play!
P.S. Wie immer freue ich mich, wenn Du mir Fragen und Anmerkungen zum heutigen Thema "Die Quellensteuer" in den Kommentaren hinterlässt.
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