Teilt das Video mit allen Eltern! Diese Dinge sollen sich voraussichtlich in 2025 ändern:
Mehr Betreuungskosten für zum Beispiel Kita oder Tagesmutter können von der Steuer abgesetzt werden (laut Entwurf des Jahressteuergesetz) Höheres Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag und Kindersofortzuschlag. Für alle nach April geborenen Kinder gelten 175.000€ zu versteuerndes Jahreseinkommen für die Eltern als Obergrenze für den Bezug von Elterngeld. Quelle: Familienministerium
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