Unser Gesetzesentwurf bringt Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. Bisweilen fällt das Wettbewerbsfischen unter die Verbote, was dazu führt, dass auch ein Gemeinschaftsfischen, bei dem die Fische hinterher sinnvoll verwertet werden, kriminalisiert werden kann. Tierschutzorganisationen wie PETA nutzen solche Gesetzeslücken aus. Mit der Einbindung der oberen Fischereibehörde schaffen wir ein Genehmigungsverfahren für das Gemeinschaftsfischen. Eine Konkretisierung ist hier seit langem von Nöten. Mecklenburg-Vorpommern gehört neben Rheinland-Pfalz zu den einzigen Bundesländern, die hier keine gesetzlichen Regelungen vornehmen. Dazu sprach auf der 43. Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern der Sprecher für Fischerei der BMV-Fraktion, Ralf Borschke MdL
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