In diesem Video erklären wir, welche Haftung dem Datenschutzbeauftragten bei Verstößen des Unternehmens gegen die DSGVO droht.
Vereinfacht zusammengefasst, hat der Datenschutzbeauftragte keine Umsetzungspflicht. Er ist beratend und unterstützend tätig und haftet damit nur für die korrekte Erfüllung seiner eigenen Pflichten. Er ist nicht verantwortlich für die Umsetzung der Datenschutz-Pflichten des Unternehmens, diese liegt bei der Geschäftsleitung.
Referent: Dr. Sebastian Kraska, IITR Datenschutz GmbH, [ Ссылка ]
// Gesetzliche Grundlage in Artikel 39 DSGVO [ Ссылка ]
// Video: Was macht ein Datenschutzbeauftragter: [ Ссылка ]
// Deutsche Vereinigung für Datenschutz kritisiert Umfang der öffentlich einsehbaren Angaben im Handelsregister: [ Ссылка ]
Kapitel für die schnellere Navigation:
0:00 Begrüßung
0:25 Datenschutzbeauftragter Haftung
1:00 Praxis-Tipp: Pflichten des Datenschutzbeauftragten
1:29 Zusammenfassung und Fazit
2:10 Aktuelles im Datenschutz: Kritik an Handelsregister-Veröffentlichungen durch DVD
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