Impfnachweisanforderung nach § 20a IfSG
Widerspruch unzulässig ?
Viele von Euch haben schon ein 2. oder 3. Schreiben vom Gesundheitsamt bekommen.
In manchen Schreiben wird Euch nahegelegt, den „Widerspruch“ zurückzunehmen, weil kein Verwaltungsakt vorliege.
In diesem Video erfahrt Ihr,
* wie Ihr auf diese Schreiben reagieren könnt ,
* Was Ihr bei einer Anhörung beachten müsst und
* warum der Bußgeldtatbestand nicht erfüllt sein dürfte
Zitierte Entscheidungen, die einen Verwaltungsakt bejahen:
VG Ansbach, Beschluss vom 05. November 2021, AN 18 S 21.01884
OVG Sachsen- Anhalt , Beschluss vom 21.Oktober 2021 - 3 M 134/21
Musterschreiben für Antwort an Gesundheitsamt - zum Download:
[ Ссылка ]
musterschreiben@kanzlei-rohring.de
Musterklage ( wenn Euer Schreiben eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält):
klagemuster.impfnachweis@gmail.com
Zitierte Entscheidungen, die einen Verwaltungsakt bejahen:
VG Ansbach, Beschluss vom 05. November 2021, AN 18 S 21.01884
OVG Sachsen- Anhalt , Beschluss vom 21.Oktober 2021 - 3 M 134/21
Ihr könnt uns gerne Kommentare schreiben, bitte beachtet aber, dass ich hier keine individuelle Rechtsberatung leisten kann und darf.
Wir bekommen aktuell hunderte von eMails und schaffen es kaum diese zu lesen. Bitte schreibt uns nur (kurz und knapp), wenn Ihr an einer kostenpflichtigen Beratung interessiert seid:
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Ellen Rohring
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Steuerrecht
Gut Warthe
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33106 Paderborn
www.kanzlei-rohring.de
Tel.:05251/1859854
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