Sie haben eine Abmahnung (z.B. wegen einer Markenrechtsverletzung) erhalten und sollen eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben? Dann müssen Sie unbedingt beachten, dass die Verpflichtung zur Unterlassung auch die Verpflichtung zum Rückruf rechtsverletzender Produkte bedeutet. Sonst droht Ihnen eine Vertragsstrafe. Rechtsanwalt Andreas Kempcke erläutert das Problem.
Wichtig für Abgemahnte: Unterlassung bedeutet auch Rückruf
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