Autounfall im Urlaub in den USA – Behandlungskosten von 30.000 Euro. Die Auslandskrankenversicherung zahlt nicht. Marktcheck mischt sich ein.
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Dieses Video ist eine Auskopplung aus der Sendung vom 21.05.2024. Ganze Marktcheck-Folgen inkl. Untertitel in der Mediathek: [ Ссылка ]
Übrigens: Da MARKTCHECK zum SWR gehört, könnt ihr dieses Video kostenlos im WLAN herunterladen und unterwegs offline schauen!
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ADAC AUSLANDSKRANKENVERSICHERUNG
Eine Familie aus Rheinhessen verbringt im Mai 2023 einen Traumurlaub in den USA an der Ostküste. Bis ihnen auf dem Highway ein anderes Auto hinten drauf fährt. Die Folge: Krankenhaus, viele Schmerzen, mehrere Untersuchungen und nun die Sorge, wer die Kosten zahlt. Denn obwohl sie beim ADAC eine Auslandskrankenversicherung Premium abgeschlossen haben, ist bis heute kein Geld geflossen.
UNFALL IM AUSLAND
Die Folgen des Unfalls: Quetschungen, Prellungen und Verbrennungen beim Sohn. Zahlreiche Untersuchungen sind notwendig: MRT, CT, Röntgenbilder. Die Behandlungskosten am Ende betragen mehr als 30.000 US Dollar.
PREMIUM AUSLANDSVERSICHERUNG ZAHLT NICHT
Die Mutter beauftragt eine US-Kanzlei mit der Abwicklung der Formalitäten und meldet den Unfall dem ADAC. Sie glaubt sich mit ihrer Premium Auslandsversicherung gut abgesichert. Drei Monate passiert aber gar nichts. Die Versicherungsnehmerin beginnt deshalb, alle Nachrichten und Telefonate aufzuschreiben, um sie belegen zu können. Sie hat zunehmend den Eindruck, dass es an der Zusammenarbeit des ADAC mit dem US-Anwalt hapert.
Inzwischen ist schon ein Jahr vergangen und mittlerweile fordern bereits Inkassounternehmen das Geld für die Behandlungen beim Anwalt der Familie ein. Allein die Krankenhausrechnung für den Sohn schlägt mit mehr als 24.000 US Dollar zu Buche. Dazu kommen noch die Rechnungen für Krankentransporte und so weiter.
STELLT SICH DER ADAC QUER?
Kann es sein, dass die Auslandskrankenversicherung hier gar nicht greift und sich der ADAC deswegen querstellt? Versicherungsexperte Philipp Wolf, Jurist bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, schaut sich die Unterlagen genau an.
Er ist der Meinung, im Prinzip muss der ADAC zahlen. Er vermutet, die Auslandskrankenversicherung hat sich daran gestoßen, dass die Kommunikation viel in Englisch war. “Viele dieser Reiseversicherungen schreiben in ihren Bedingungen, dass die Vertragssprache auf Deutsch zu führen ist."
Zwar steht auch beim ADAC, dass die Vertragssprache deutsch ist – bei einer Auslandskrankenversicherung, bei der zwangsweise andere Sprachen ins Spiel kommen, sollte das aber keine Hürde sein.
WAS DER ADAC ZU DEN VORWÜRFEN SAGT
Der ADAC antwortet, man nehme das Ganze sehr ernst. Das Problem sei in erster Linie aber nicht beim ADAC zu suchen, sondern bei der US-Kanzlei. Von ihr würden noch immer Informationen und Unterlagen fehlen. Der Marktcheck-Reporter nimmt Kontakt mit dem amerikanischen Anwalt auf. Er meldet sich sofort zurück.
Der Anwalt schreibt, der ADAC wartet nicht auf die Kanzlei, sondern die Kanzlei wartet auf den ADAC. Die Kanzlei habe zig Anfragen geschickt, auch um eine Dreier-Telefonkonferenz zusammen mit der Familie gebeten, aber der ADAC weigere sich, eine Telefonkonferenz einzurichten und weigere sich, Schreiben auf Englisch zu schicken.
Marktcheck wendet sich nochmals an den ADAC und stellt der Versicherung alle Unterlagen der US-Kanzlei zur Verfügung. Plötzlich kommt Bewegung in die Sache. Ob der ADAC tatsächlich bereit ist, die Kosten zu tragen – seht Ihr im Video!
Autor: Sven Marcinkowski
Bildquelle: Colourbox
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